mar 2025

Typische steuerliche Fehler bei Neugründungen – und wie Sie sie vermeiden!

Die Gründung eines Unternehmens ist eine spannende, aber auch herausfordernde Phase. Gerade beim Thema Steuern passieren vielen Gründerinnen und Gründern teure Fehler, die sich mit etwas Voraussicht vermeiden lassen. Hier sind die häufigsten Steuerfallen – und wie Sie sie umgehen können:

1. Falsche Rechtsform wählen

Ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG – jede Rechtsform hat steuerliche Konsequenzen. Viele Startups entscheiden sich vorschnell für eine Struktur, die später zu hohen Steuerlasten oder unnötigem bürokratischen Aufwand führt. Eine frühzeitige Beratung hilft, die beste Wahl zu treffen.

2. Umsatzsteuerregelungen ignorieren

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, spart zunächst Bürokratie – doch nicht immer ist das die beste Lösung. Wird die Umsatzgrenze von 22.000 € pro Jahr überschritten, entfällt die Regelung, und es drohen unerwartete Steuerzahlungen. Auch das Thema Vorsteuerabzug wird oft übersehen und kann bares Geld kosten.

3. Betriebsausgaben falsch oder gar nicht absetzen

Viele Gründer vergessen, dass sie schon vor der offiziellen Gründung Gründungskosten (z. B. Notarkosten, Beratungskosten) steuerlich geltend machen können. Auch typische Betriebsausgaben wie Arbeitsmaterialien, Software oder Fahrtkosten sollten von Anfang an sauber dokumentiert werden.

4. Private und geschäftliche Finanzen vermischen

Ein separater Geschäftskonto ist kein Muss, aber dringend zu empfehlen. Wer private und geschäftliche Zahlungen vermischt, verliert schnell den Überblick – und riskiert Probleme mit dem Finanzamt.

5. Steuerliche Fristen versäumen

Von der Anmeldung beim Finanzamt über die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bis zur Steuererklärung – wer Fristen verpasst, muss mit Säumniszuschlägen und Strafen rechnen. Eine gute Buchhaltungsroutine und professionelle Unterstützung helfen, den Überblick zu behalten.

Fazit: Eine gute Steuerplanung zahlt sich aus!

Steuerliche Fehler können schnell teuer werden. Eine professionelle Steuerberatung hilft Ihnen, Stolpersteine zu vermeiden und Ihr Unternehmen von Anfang an auf ein solides Fundament zu stellen.

📞 Lassen Sie sich beraten!  – wir unterstützen Sie bei Ihrer erfolgreichen Gründung!

mar 2025

Steuertipp des Monats: 
So sparen Selbstständige bei der Einkommensteuer! 💡

Viele Selbstständige zahlen mehr Steuern, als sie eigentlich müssten – oft, weil sie nicht alle absetzbaren Kosten nutzen. Dabei gibt es einige einfache Wege, um die Steuerlast zu senken!

Homeoffice-Pauschale nutzen
Wer von zu Hause aus arbeitet, kann 6 € pro Tag (max. 1.260 € pro Jahr) steuerlich geltend machen. Ein extra Arbeitszimmer ist nicht nötig!

Anschaffungen clever abschreiben
Laptop, Smartphone, Büromöbel – alles, was du beruflich nutzt, kannst du entweder sofort oder über mehrere Jahre abschreiben.

Fahrtkosten richtig angeben
Selbstständige können für beruflich gefahrene Kilometer 0,30 € pro km (ab 21. km sogar 0,38 €) von der Steuer absetzen.

Fortbildungen absetzen
Seminare, Webinare oder Fachbücher? Alles, was Ihr Wissen erweitert, gehört zu den absetzbaren Betriebsausgaben.

Haben Sie  Fragen zu Ihrer Steuererklärung? Wir helfen Ihnen gern! 📞

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mar 2025

Wochenendzuschläge: Steuerliche Behandlung und wichtige Hinweise

Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen ist in vielen Branchen üblich. Als Ausgleich erhalten Arbeitnehmer Zuschläge, die unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei sind. Nachfolgend ein Überblick über die wesentlichen Regelungen:

 

Steuerfreie Zuschläge gemäß § 3b EStG:

Nachtarbeit (20:00 – 6:00 Uhr): Zuschläge bis zu 25 % des Grundlohns sind steuerfrei. Für Arbeit zwischen 0:00 und 4:00 Uhr erhöht sich der steuerfreie Zuschlag auf 40 %.

Sonntagsarbeit (0:00 – 24:00 Uhr): Zuschläge bis zu 50 % des Grundlohns sind steuerfrei.

Feiertagsarbeit: Zuschläge bis zu 125 % des Grundlohns sind steuerfrei. An besonderen Feiertagen (24. Dezember ab 14:00 Uhr, 25. und 26. Dezember sowie 1. Mai) sind Zuschläge bis zu 150 % steuerfrei.

 

Wichtige Hinweise:

Grundlohnbegrenzung: Die Steuerfreiheit der Zuschläge gilt nur, wenn der Grundlohn maximal 50 € pro Stunde beträgt.

Zusätzlichkeitserfordernis: Die Zuschläge müssen zusätzlich zum regulären Grundlohn gezahlt werden. Eine Umwandlung von regulärem Arbeitslohn in steuerfreie Zuschläge ist nicht zulässig.

Kumulation von Zuschlägen: Es ist möglich, Zuschläge für Nachtarbeit mit denen für Sonn- und Feiertagsarbeit zu kombinieren. Eine Kombination von Sonntags- und Feiertagszuschlägen ist jedoch nicht erlaubt.

 

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung:

 

Seit dem 1. Juli 2006 sind lohnsteuerfreie Zuschläge bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde auch sozialversicherungsfrei. Übersteigt der Grundlohn diesen Betrag, unterliegt der darüberhinausgehende Teil der Beitragspflicht.

 

Fazit:

 

Zuschläge für Arbeit an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht bieten Arbeitnehmern nicht nur einen finanziellen Ausgleich für ihre besondere Arbeitszeit, sondern können auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Es ist jedoch essenziell, die gesetzlichen Voraussetzungen genau zu kennen und einzuhalten. Für eine optimale Gestaltung und Nutzung dieser Vorteile empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.

 

Hinweis: Die oben genannten Informationen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

mar 2025

Steuerfristen einhalten – So vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt

Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung ist entscheidend, um Mahnungen, Verspätungszuschläge oder gar Zwangsgelder zu vermeiden. Doch welche Fristen gelten eigentlich?

Wichtige Fristen für die Steuererklärung

Für Privatpersonen: Die Steuererklärung für das Jahr 2023 (2024) muss bis spätestens 31. Juli 2024 (31. Juli 2025)beim Finanzamt eingehen. 
Mit Steuerberater: Wenn Sie Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen lassen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2025 (30.April 2026) (§ 149 Abs. 3 AO).
Für Unternehmen & Selbstständige: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Gewerbesteuer oder Lohnsteuer müssen je nach Unternehmensform monatlich oder quartalsweise abgegeben werden.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Abgabe?

Wird die Steuererklärung zu spät eingereicht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 € pro Monat der Verspätung (§ 152 AO). Zudem drohen Zinsen auf Steuernachzahlungen (§ 233a AO).

So behalten Sie Ihre Fristen im Blick

📌 Nutzen Sie Erinnerungen im Kalender oder eine Steuer-App.
📌 Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Verzögerungen zu vermeiden.
📌 Beauftragen Sie einen Steuerberater – so gewinnen Sie Zeit und Sicherheit.

💡 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Steuererklärung von Profis erledigen und profitieren Sie von der verlängerten Abgabefrist! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir helfen Ihnen gerne.

📖 Quellen:

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2025

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